BV-Antrag: Parkverbot auf der Emschergasse

Aplerbeck
15.09.2026 – Antrag

Die Emschergasse ist eine Stichstraße und Teil des Emscherradwegs. Sie wird außerdem von Schüler*innen des Aplerbecker Schulzentrums regelmäßig genutzt.

Im hinteren Teil der Emschergasse parken häufig Autos (s. Foto).

Es gibt keine Beschilderung, die das verbietet. Allerdings ist das Parken auf schmalen Straßen nach STVO nicht erlaubt. Als schmal anzusehen ist nach Rechtsprechung eine Straße, wenn neben einem parkenden Fahrzeug weniger als 3,05m verbleiben. Die Emschergasse hat in dem Bereich eine Breite von ca.4,90 m. Bei einer durchschnittlichen Breite von Neuwagen von 1,8 bis 1,9m (ohne Spiegel) und unter Berücksichtigung eines Mindestabstands auf der rechten Seite ist das zu knapp und es dürfte dort nicht geparkt werden.

Dieser Sachverhalt ist jedoch vielen Menschen nicht bewusst, und es wäre daher sinnvoll eine Beschilderung anzubringen, die das Parken ausdrücklich verbietet. So kann eine Gefährdung der zahlreichen Radfahrenden und zu Fuß gehenden in diesem Bereich vermieden werden.